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Das Portal FerienwohnungBerlin.NET ist eine Internetplattform zur Vermittlung von Unterkünften in Berlin.

1. Aufnahme von Unterkünften
Vermieter oder Anbieter von Unterkünften in Berlin und Umgebung können Ihre Objekte kostenfrei und zeitlich unbegrenzt im Portal von FerienwohnungBerlin.NET einstellen. Wir behalten uns jedoch vor Angebote welche nicht in das Konzept passen abzulehnen. Es besteht kein Rechtsanspruch.

2. Kosten des Eintrages
Es fallen keine Kosten an.

3. Richtigkeit der eingetragenen Objekte
Der Anbieter von Unterkünften ist für die Richtigkeit aller Daten zum Objekt (Ausstattung, Beschreibung, etc.) verantwortlich und haftet für nicht zutreffende Beschreibung gegenüber dem Gast. Im Loginbereich können diese jederzeit geändert werden.

4. Vermittlung
FerienwohnungBerlin.NET vermittelt lediglich Unterkünfte an Interessenten. Auf den Unterkunftspreis des Anbieters wird ein geringer Aufschlag von 5-15 % erhoben (abhängig von der Saisonzeit), welcher der Gast bei einer abgeschlossenen Buchung direkt an FerienwohnungBerlin.NET entrichtet. Der Aufschlag wird auf dem vom Vermieter angegebenen Unterkunftspreis automatisch aufgerechnet.

5. Allgemeines
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen der Vermittlungsbedingungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Vermittlungsbedingungen zur Folge. Ist der Kunde Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich Rechtliches Sondervermögen und gehört der Auftrag zum Betrieb seines Handelsgewerbes, ist Berlin Gerichtsstand. Ausschließliche Gerichtsstände bleiben hiervon unberührt. Die Geschäftsbeziehungen zwischen dem Gast und Leistungsträger bzw. Gast und FerienwohnungBerlin.NET unterliegen ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland für inländische Vertragsparteien. UN-Kaufrecht kommt nicht zur Anwendung. Nebenabsprachen wurden nicht getroffen. Solche bedürfen der Schriftform. Diese Bedingungen gelten bei Vermittlungsleistungen vun FerienwohnungBerlin.NET.

6. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Mietverhältnis ist gemäß den gesetzlichen Vorschriften der Stadtbezirk von Berlin, in dem das vermietete Objekt liegt. Der Gerichtsstand ist daher stets ein Amtsgericht im Land Berlin.

Berlin, im Mai 2008

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